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Berlin ist absoluter Nachzügler wenn es um die Rauchmelderpflicht geht. Aber jetzt läuft dann doch die letzte Frist zum 31.12.2020 ab. Spätestens dann müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Auf was sie dabei achten müssen und wie die Regelung im Detail aussieht, das kläre ich in diesem Ratgeber.
Auf meinem Blog finden sich jede Menge Informationen zu den besten Rauchwarnmeldern, der richtigen Montage und auf was sonst noch geachtet werden muss. Auch zum Brandschutz gibt es einige Artikel, die durchaus lesenswert sind.
Berlin ist das letzte Bundesland in Deutschland, dass jetzt verpflichtend Rauchmelder in allen Wohnungen vorschreibt. Auch in bestehenden Wohnungen – in der Verordnung Bestandswohnungen genannt – müssen ab dem 31.12.2020 Melder angebracht werden.
Übrigens gilt das nicht nur für Menschen die selber in ihrer Eigentumswohnung oder in ihrem Haus leben, sondern natürlich auch für Eigentümer die vermieten. Die Verpflichtung zur Anbringung trägt nämlich auch in Berlin der Vermieter und nicht der Mieter.
zu den besten Rauchwarnmeldern >>
In der Praxis habe ich oft festgestellt, dass es folgendermaßen abläuft: der Vermieter spricht mit dem Mieter kurz ab, ob er selber die Rauchmelder anbringt. Dann stellt der Vermieter die entsprechenden Rauchmelder zur Verfügung und der Mieter bringt diese unkompliziert an. Manchmal geht es eben auch ohne komplizierte Regelungen. Wenn sich allerdings ein Mieter quer stellt, dann muss der Vermieter Handwerker beauftragen, die die Melder anbringen. Das ist natürlich nicht günstig.
In welchen Räumen sind Rauchmelder verpflichtend in Berlin?
Auch in Berlin gilt die in fast allen Bundesländern vorliegende Regelung, wenn es um die Räume geht. Rauchwarnmelder müssen in folgenden Räumen angebracht werden:
- Wohnräume,
- Schlafzimmer,
- Kinderzimmer,
- Flure die als Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen (in der Praxis werden die meisten Wohnungen einen Flur haben und der braucht dann eben einen Melder. Wenn mehrere Flure vorhanden sind, dann muss nur der Flur ausgestattet sein der ins Freie oder ins Treppenhaus führt. Für die meisten eher theoretischer Natur, aber für riesige Wohnungen und Häuser gibt es natürlich hier diese Option)
Spezialfall Küche – warum diese von der Pflicht ausgenommen sind
Sehr viele Wohnungsbrände entstehen tatsächlich in deutschen Küchen. Das liegt einfach daran, dass hier sehr viele Küchengeräte und Haushaltsgeräte angebracht sind. Und elektrische Defekte sind nun einmal ein Hauptverursacher von Bränden aller Art. So macht es ein ich überhaupt keinen Sinn das ausgerechnet in der Küche keine Melder angebracht werden müssen.
Um das nachvollziehen zu können, muss man die Funktionsweise von Rauchwarnmeldern verstehen. In der folgenden Grafik habe ich das einmal illustriert. Denn Rauchmelder reagieren wie der Name schon sagt auf Brandrauch. Dringt der Brandrauch in die Rauchkammer des Melders ein, dann wird ab einem gewissen Schwellwert ein Alarm ausgelöst.
Leider funktioniert diese Erkennung von Brandrauch auch mit Wasserdampf und Dämpfen, die beim Kochen entstehen. Letztendlich hätte man in der Küche dann sehr oft Fehlalarme, weswegen die Küche ausgeschlossen wurde. Warum man sich bei der Verordnung dann allerdings nur auf Rauchwarnmelder konzentriert hat, das werde ich persönlich nie verstehen. Denn es gibt auch gute Hybrid-Melder, die abhängig von Hitzeentwicklung und Rauchentwicklung Alarm auslösen. Diese sind dann auch für die Küche geeignet.
Wer also absolute Sicherheit haben möchte, der kann sich in der Küche einen küchentauglichen Melder anbringen. Hier geht’s zu mehr Informationen dazu auf meinem Blog: Rauchmelder in der Küche
Achtung bei küchentauglichen Rauchwarnmeldern
Ein Hinweis von mir noch: sucht man im Handel nach Rauchwarnmeldern für die Küche, dann trifft man meistens auf – meiner Meinung nach – untaugliche Melder. Denn diese sind genauso anfällig für Wasserdampf und andere in der Küche entstehenden Dämpfe, wie alle anderen Rauchwarnmelder auch.
Der einzige Unterschied: es gibt die Möglichkeit über eine Taste auf dem Melder Diesen entweder für ein paar Minuten stumm zu schalten oder komplett auf stumm zu schalten.
Beides für mich keine tauglichen Alternativen. Denn wird der Melder (in der Regel 10 Minuten) auf Stumm geschaltet, dann muss ich also nach 10 Minuten aufhören zu kochen? Ansonsten gibt es wieder ein Fehlalarm unter Umständen. Oder ich muss wiederholt auf den Melder drücken. Völlig untauglich in der Praxis.
Die zweite Art von Melder schaltet sich komplett auf stumm. Hier ist das Problem einfach, dass man es vergisst ihn wieder zu aktivieren. Außerdem muss man jedes Mal auf einen Stuhl klettern, um seinen Melder an- und auszuschalten? Für mich totaler Unsinn.
Das Treppenhaus
Bei Mehrfamilienhäusern sind in Berlin Treppenhäuser von der Installation von Rauchmeldern ausgenommen. Das halte ich auch für totalen Unsinn. Bricht im Treppenhaus ein Brand aus, dann bekommen es die Bewohner erst mal in der Nacht nicht mit und dann ist der Fluchtweg vielleicht schon versperrt.
Hier wollte man meiner Meinung nach einfach nur die Eigentümer von großen Mehrfamilienhäusern aus der Pflicht nehmen. Die Lobby hat hier meiner Meinung nach zugeschlagen.
Nur die Besitzer von Wohnungen und Einfamilienhäuser müssen Treppenhäuser als Fluchtweg mit Meldern ausstatten.
Sind Sie also Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung, dann muss auch im Treppenhaus ein Melder angebracht werden.
Wer ist für die Installation und Montage der Rauchmelder in Berlin zuständig?
Das ist ganz klar in der Berliner Landesbauordnung festgeschrieben. Der Eigentümer – egal ob er in der Wohnung lebt oder nicht – ist für die Installation und Montage der Rauchmelder zuständig.
Weil ich es sehr oft gefragt werde: ja, auch wenn Sie ihren eigenen Besitz selber bewohnen und es Ihr Eigentum ist, auch dann müssen Sie trotzdem Rauchmelder installieren.
Wer in Berlin für die Wartung der Rauchmelder zuständig ist
Auch hier hat in Berlin die Lobby der Vermieter zugeschlagen. Das ist meine Meinung und natürlich bleibt hier jedem sein Urteil selber überlassen. Denn Berlin ist eine Ausnahme bei dieser Regelung. Hier ist der Mieter tatsächlich für die Wartung der Melder zuständig. In fast allen anderen Bundesländern ist der Vermieter für die Wartung zuständig.
Was ist bei der Wartung zu tun?
Der Begriff Wartung ist in den Verordnungen meiner Meinung nach nicht eindeutig beschrieben. In der Praxis wird bei der regelmäßigen Wartung der Testalarm ausgelöst, durch einen Druck auf den am Melder befindlichen Taste, und das in einem Heft dokumentiert (Prüfung der Funktionsfähigkeit).
Außerdem sollte man den Eingang zur Rauchkammer auf Verschmutzungen untersuchen. Aber das ist wie gesagt nicht eindeutig definiert.
In der Praxis läuft man einmal durch die Wohnung und drückt bei jedem Melder auf die Testalarm Taste. Dann bekommt man schöne 90 dB auf die Ohren und kann danach zum Ohrenarzt gehen. Denn viele Melder lösen den Testalarm mit der vollen Lautstärke aus, was wirklich unangenehm ist, wenn man direkt daneben steht.
Gerade bei Personen mit empfindlichen Gehör ist das nicht gesund meiner Meinung nach. Aber wer nur 10 Euro ausgibt, der bekommt eben auch nur Funktionen für 10 Euro. Ich würde immer ein Rauchmelder empfehlen, der den Testalarm bei heruntergesetzter Lautstärke macht. Hier ist zum Beispiel der Ei 650 vorbildlich.
Seit wann gelten die Regelungen für die Rauchmelderpflicht in Berlin?
Bei Neubauten, Grundsanierungen und umfangreichen Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht in Berlin schon seit dem 31.12.2016. Nur für Bestandswohnungen endet diese Übergangsfrist jetzt am 31.12.2020.
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Beim Kauf von Rauchwarnmeldern ist auf mehrere Qualitätskennzeichen zu achten. Da ich hierzu zahlreiche Ratgeber geschrieben habe, möchte ich hier darauf verweisen:
Meine Testberichte finden sich hier und der Ratgeber mit den Qualitätsmerkmalen eines Rauchmelders hier.
Alles über die Montage und Installation in diesem Ratgeber.