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In fast allen Bundesländern in Deutschland sind Rauchwarnmelder inzwischen Pflicht. Sowohl bei Neubauten als auch bei Altbauten sind Rauchmelder in den Landesbauverordnungen verpflichtend vorgeschrieben. In diesem Ratgeber will ich Ihnen eine komplette Anleitung zur richtigen Montage an die Hand geben.
Inzwischen betreibe ich diesen Blog seit mehreren Jahren und mit der Zeit sind immer mehr Anfragen gekommen, wie man die Melder richtig anbringt. Wo Melder angebracht werden müssen und in welchen Räumen. Deshalb habe ich mir in diesem Beitrag die Zeit genommen, alles ausführlich zu erklären.
Die häufigsten Fragen betreffen:
- In welchen Räumen muss ich einen Rauchwarnmelder anbringen?
- Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
- Auf was muss ich bei der Montage in diesen Räumen achten?
- Wie kann ich die Rauchmelder anbringen ? (Montage mit Schrauben oder Klebepads)
- Was ist bei Dachschrägen zu beachten?
- Was ist bei Teilwänden oder abgetrennten Räumen durch Möbel zu beachten?
- Welche Rauchmelder sind ideal geeignet?
Um nur die wichtigsten zu nennen. Wie immer steckt auch in der Rauchmelderpflicht und deren Umsetzung der Teufel im Detail. Doch trotz aller Fragen ist die Montage von Rauchmeldern eigentlich ziemlich einfach. Auch wenn Ihnen so mancher Fachbetrieb etwas anderes erzählen will, um ihnen ein teures Pauschalpaket zu verkaufen. Mit ein wenig Know-How vom Profi kann jeder die Melder alleine anbringen. Gerade in Wohnungen und Einfamilienhäusern ist es kein Problem. Erst bei größeren Wohnanlagen und Gewerbeeinheiten sollte man den Profi einschalten.
In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden?
Bevor wir mit der Montage loslegen will ich erst klären in welchen Räumen überhaupt Rauchwarnmelder angebracht werden müssen. Hier stellt sich zuerst die Frage, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Allerdings gibt es auch gute Argumente teilweise auch in zusätzlichen Aufenthaltsräumen freiwillig weitere Melder anzubringen. Aber dazu später mehr. Zuerst will ich die gesetzliche Rauchmelderpflicht klären.
Unterschiede von Bundesland zu Bundesland
Leider hat es der Gesetzgeber nicht bundesweit einheitlich geregelt. Es hätte so einfach sein können! Stattdessen geben die einzelnen Bundesländer in der Landesbauverordnung die Vorschriften dazu vor. Im Großen und Ganzen sind die vorgegebenen Richtlinien ziemlich identisch. Nur kleine Unterschiede existieren zum Beispiel in Berlin und in Brandenburg.
Mindestanforderung in allen Bundesländern
Grundsätzlich gilt in allen Bundesländern: in allen Schlafzimmern und Kinderzimmern sind Melder anzubringen. Außerdem in Fluren, die als Fluchtweg aus den Aufenthaltsräumen dienen.
In einigen Bundesländern sind Rauchmelder auch in Wohnzimmern und anderen Aufenthaltsräumen anzubringen. Ausgenommen sind in allen Landesbauverordnungen das Bad und die Küche. Da hier Wasserdampf zu Fehlalarmen führt.
Die genauen gesetzlichen Pflichten für die Melder in ihrem Bundesland finden Sie in meiner Übersicht: zur Rauchmelderpflicht nach Bundesländern
Zusammenfassung Räume und Zimmer
Zusammenfassend kann man also sagen, dass in allen Bundesländern in Deutschland Rauchmelder in Schlafzimmern und Kinderzimmern angebracht werden müssen. Außerdem in Fluren, die als Fluchtweg zum Ausgang dienen. In einigen Bundesländern sind Melder auch in Wohnzimmern und anderen Aufenthaltsräumen (zum Beispiel Arbeitszimmer, Hobbyräume und Lesezimmer) vorgeschrieben. Prüfen Sie hierfür die Landesbauverordnung ihres Bundeslandes oder schauen Sie in meinem Übersichtsartikel nach. Ausgenommen sind immer die Küchen und das Bad.
In welchen Räumen Rauchwarnmelder sinnvoll sind
Auch wenn in den Landesbauordnungen nicht in allen Räumen und Zimmern einer Wohnung – oder Hauses – eine Verpflichtung zur Anbringung vorgegeben ist, so empfehle ich das doch in einigen Fällen. Denn was bringt ihnen jede Vorschrift, wenn sie im Brandfall nicht optimal geschützt sind. Deshalb plädiere ich schon seit Jahren dafür, dass freiwillig weitere Räume ausgestattet werden.
Ich persönlich empfehle auch die Wohnzimmer und Arbeitszimmer immer mit Meldern auszustatten. Denn wenn hier ein Brand entsteht, dann dauert es länger bis die anderen Melder den Brand detektieren. Der Rauch muss erst von diesem Zimmer in ein anderes Zimmer ziehen. Dann kann es schon zu spät sein.
Küche und Bad
Auch wenn es keine Verpflichtung zur Anbringung in Küchen und Bädern gibt, so empfehle ich Ihnen das dringend. Statistiken zeigen eindeutig, dass gerade Küchen der häufigste Ort von Brandentstehung ist.
Tatsache: in Küchen werden die meisten Brände in privaten Haushalten verursacht. Eigentlich ganz logisch. Denn hier sind jede Menge elektrische Haushaltsgeräte zu finden. Nicht nur der Herd, sondern auch andere potentielle Brandherde. Kühlschränke, Kaffeevollautomaten, Geschirrspülmaschinen usw. sind bei Defekten ebenfalls potentielle Brandverursacher.
In den meisten Fällen ist die Brandursache allerdings vom Menschen verursacht. Die nicht ausgeschaltete Herdplatte nach dem Kochen ist Brandverursacher Nummer 1. Dicht gefolgt von vergessenen Töpfen und Pfannen mit Fett auf dem Herd. Aber auch zu nah an der Kochfläche liegende brennbare Gegenstände sind eine regelmäßige Quelle von Wohnungsbränden.
Deshalb empfehle ich dringend die Küche mit speziellen Meldern auszustatten.
Warum gibt es keine Verpflichtung dazu?
Der Gesetzgeber hat sich bei der Umsetzung der Rauchmelderpflicht für Rauchwarnmelder entschieden. Hierzu muss man wissen, dass Rauchwarnmelder jeden Rauch detektieren. Leider lösen auch andere Dämpfe und Rauch den Alarm aus. Da beim Kochen in der Küche natürlich Dämpfe und Rauch entsteht, ist der Fehlalarm vorprogrammiert.
Das liegt an der Funktionsweise der Melder. In allen Rauchwarnmeldern ist eine Rauchkammer eingebaut, die eindringenden Rauch durch ein System von Lichtstrahl und Lichtsensor erkennt. Bricht der eindringende Rauch oder Dampf den Lichtstrahl, dann gelangt nicht mehr genug Licht auf den Sensor und ab einem gewissen Schwellwert geht der Alarm los. Unter Fachleuten nennt man deshalb diese Melder fotooptische Rauchmelder
Welche Melder sind für die Küche geeignet?
Hier kommen küchentaugliche Rauchmelder in Frage. Hier kann man drei verschiedene Melder unterscheiden:
- Reine Hitzemelder (sehr gutes Modell ist der Ei Electronics Ei630W – bei Amazon ansehen)
- Hybride aus Rauch-und Hitzemelder (Meine Empfehlung: Abus RWM250 – bei Amazon ansehen)
- Per Knopfdruck für meist 10 Minuten deaktivierbare Rauchwarnmelder (die meisten guten Modelle können das)
Die reinen Hitzemelder
Diese Melder detektieren keinen Rauch, sondern Hitze. Dafür messen sie permanent die Temperatur in ihrer Umgebung und geben Alarm, wenn die Temperatur zu hoch ist. Die meisten Hitzemelder geben Alarm bei 57-60 Grad. Einige Hitzemelder messen auch wie schnell die Hitze ansteigt und melden dann schon früher.
Als Messinstrument dienen Thermosensoren in den Hitzemeldern. Da die reinen Hitzemelder nicht auf Rauch und Dämpfe reagieren, sind sie für die Küche und natürlich auch für das Bad sehr gut geeignet.
Allerdings haben sie eine Schwäche: die sehr gefährlichen Schwelbrände erkennen Sie erst relativ spät. Schwelbrände sind charakterisiert durch niedrige Temperaturen und starke Rauchentwicklung. Bis die kritische Temperatur erreicht wird, ist schon sehr viel Rauch in der Wohnung oder dem Haus. Brandrauch enthält giftiges Kohlenmonoxid und sorgt für das bewusstlos werden und ersticken. Deshalb ist das problematisch.
Der Vorteil von Hitzemeldern ist aber die Erkennung von Bränden mit schwacher Rauchentwicklung. Hier reagieren sie deutlich früher als die Rauchwarnmelder.
Meine Hitzemelder Empfehlung
Ich persönlich empfehle den Ei Electronics Ei630W ( bei Amazon ansehen), falls sie in der Küche oder dem Bad einen Hitzemelder installieren wollen. Dieser hat eine fest eingebaute Langzeit-Lithium-Batterie, die 10 Jahre hält.
Hybride Melder -Kombination aus Hitzemelder und Rauchmelder
Aus dem vorher Gesagten wird klar, dass eine Mischung aus Rauch-und Hitzemelder eine optimale Lösung für die Küche und das Bad wäre. Diese hybriden Melder arbeiten mit einer sogenannten Bi-Sensor-Prozessor Technologie und verbinden beide Detektionsverfahren. Sie werden auch thermo-optische Rauchmelder genannt, da sie sowohl mit Temperatursensoren, als auch mit Streulicht Messung arbeiten.
Hier empfehle ich den Abus RWM250 (auf Amazon) und den Gira Dual Q (auf Amazon).
Mangelhaft: deaktivierbare Rauchwarnmelder
Wenn Sie nach küchentauglichen Rauchmeldern suchen, dann werden sie häufig auf diese Variante treffen. Rauchwarnmelder, die per Knopfdruck für eine bestimmte Zeit (meistens 10 Minuten) deaktiviert werden können. Hierfür drückt man in aller Regel auf die Test-Taste in der Mitte des Rauchwarnmelders. Je nach Modell schaltet sich dieser dann für einen gewissen Zeitraum ab, oder muss wieder per Knopfdruck aktiviert werden.
Für mich ist diese Variante keine sinnvolle Option. Zum einen denkt man nicht bei jedem Kochen daran den Rauchwarnmelder zu deaktivieren, zum anderen ist das mehr als lästig.
Noch schlimmer sind die Melder, die man dann wieder per Knopfdruck aktivieren muss. Es ist ziemlich sicher, dass man dies irgendwann vergisst. Die Konsequenz ist ein nicht aktiver Melder, der im Brandfall keinen Alarm von sich gibt.
Was ist beim Montageort zu beachten?
Nachdem wir nun wissen welche Räume mit Meldern ausgestattet werden müssen und sollten, geht es nun um die Frage wo im Raum die Montage und Anbringung erfolgen sollte.
In der DIN-Norm DIN 14676 (Details hier) hat der Gesetzgeber Rahmenbedingungen vorgegeben, an die sich die Landesbauordnungen zu halten haben. Hier gibt es einige allgemeine Hinweise und auch teilweise sehr detaillierte. Zu den eher allgemeinen Hinweisen gehört zum Beispiel, dass der Montageort sicherstellen muss, dass eine frühzeitige Detektion von Brandrauch erfolgt.
Allerdings werden auch ganz klare Vorgaben gemacht. Hierzu gehört beispielsweise das bei größeren Räumen und Wohnflächen mit mehr als 60 m² ein Melder nicht ausreichend ist. Aber schauen wir uns jetzt einmal die Details zu den Regelungen in der DIN 14 676 und in den Landesbauverordnungen genauer an.
Die Installation in normalen Räumen
Auch wenn der Begriff der normalen Räume sich vielleicht etwas merkwürdig anhört, so macht es durchaus Sinn. Unter normalen Räumen versteht die Verordnung ein Zimmer, das nicht unter die Sonderfälle fällt. Zuerst schauen wir uns die richtige Anbringung in einem normalen Raum an, bevor ich auf die Sonderfälle eingehe.
Für die richtige Montage sieht DIN 14676 vor, dass in Räumen von maximal 60 m² jeweils ein Rauchmelder an der Decke des Zimmers anzubringen ist. Größere Räume mit mehr als 60 m² sind hingegen ein Sonderfall. Hier muss man mehrere Melder anbringen. Dazu später mehr.
Zentral im Raum mit Mindestabstand von 50 cm zu den Wänden und anderen Gegenständen
In DIN 14 676 wird außerdem definiert, dass die Melder zentral im Raum angebracht werden sollten. Verbindlich ist aber ein Abstand zu den Wänden von mindestens 50 cm. Das gleiche gilt für Lampen und andere an der Decke angebrachte Einrichtungsgegenstände. Es ist dieser Mindestabstand einzuhalten.
Bei der Höhe des Raums ist eine maximale Einbauhöhe von 6 m in der Verordnung festgelegt. Das betrifft natürlich keine normalen Häuser und Wohnungen und wird in Privathaushalten nur sehr selten der Fall sein. Im Falle von einer Raumhöhe mit mehr als 6 m muss man die Melder in mehreren Ebenen montieren.
Warum der Mindestabstand sinnvoll ist
Hintergrund dieser Vorschriften ist die optimale Branderkennung durch die Rauchmelder. Denn zu nahe am Melder liegende Wände und Einrichtungsgegenstände verzögern den Eintritt des Brandrauchs in die Rauchkammer des Melders. Auch die Maximalgröße von 60 m² und die maximale Einbauhöhe von 6 m ist deshalb wichtig. Der Brand wird sonst eventuell zu spät erkannt.
Zusammengefasst:
- Montage des Melders mit Abstand von mehr als 50 cm zu Wänden und anderen Einrichtungsgegenständen an der Decke (Lampen, Verzierungen oder ähnliches)
- Maximale Raumhöhe darf 6 m nicht überschreiten (sonst Montage in mehreren Ebenen notwendig)
- Ein Rauchmelder für maximal 60 m² Wohnfläche (haben Sie einen größeren Raum oder Wohnfläche, dann sind mehr Melder verteilt anzubringen)
In der folgenden Abbildung können Sie die richtige Anbringung und Montage eines Rauchmelders in einem solchen normalen Raum sehen.
Räume mit mehr als 60 m² und Teilwänden (Abgrenzungen durch Trennwände oder hohe Möbel)
In Räumen mit mehr als 60 m² Wohnfläche sind mehrere Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Das ist auch sinnvoll: denn wenn in einer Ecke des Raums der Brand entsteht, dann ist die Wohnfläche zu groß für eine schnelle Brandentdeckung. Bis der Rauch in ausreichendem Maße in die Rauchkammer des Melders dringt, ist der Brand schon weiter fortgeschritten.
Anbringung in Fluren
Sehr oft haben mich in den letzten Jahren Fragen zur richtigen Anbringung und Installation von Rauchwarnmeldern in Fluren erreicht. Tatsächlich ist gerade der Flur oft sehr unterschiedlich gestaltet und macht daher Probleme.
In allen Bundesländern ist laut der Landesbauverordnung in Fluren, die als Fluchtweg dienen, ein Rauchwarnmelder anzubringen. Allerdings gibt es auch den Fall, dass man mehrere Melder installieren muss. Dazu jetzt mehr.
Hier unterscheidet die Vorschrift zwischen verschiedenen Fluren.
Flur mit einer maximalen Breite von 3 m
In Fluren mit einer maximalen Breite von 3 m darf der Abstand zwischen den Rauchmeldern im Höchstfall 15 m sein. Allerdings ist das natürlich schon ein sehr langer Flur. Allerdings kommt noch eine zweite Regelung hinzu: der maximale Abstand bis zum Ende des Flures darf maxximal 7,5 m betragen. Das gilt natürlich für beide Enden.
Haben Sie also einen Flur, der nicht länger als 15 m ist und nicht breiter als 3 m, dann reicht es in der Mitte einen Rauchwarnmelder anzubringen. Mit mittig ist sowohl der Abstand zwischen den beiden Enden des Flures ge gemeint, als auch von der Breite ausgesehen.
Des weiteren gelten hier die gleichen Bestimmungen wie bei den normalen Räumen:
- Mindestabstand zur Wand 50 cm
- Mindestabstand zu Lampen und anderen Einrichtungsgegenständen an der Decke 50 cm
Sonderfall: Flure mit mehr als 15 m Länge
Hier reicht ein Melder nicht mehr aus. Mit einem Abstand von 7,5 m zum Ende des Flures muss jeweils ein Melder angebracht sein. Dabei darf der Abstand zwischen den Meldern maximal 15 m betragen. Ist der Abstand größer, dann sind weitere Melder dazwischen anzubringen.
Sonderfall: Flure mit einer Breite von mehr als 3 m
Wenn Sie ein Flur mit einer Breite von mehr als 3 m haben, dann wird dieser genauso behandelt wie ein Raum. Der Melder wird dann genau angebracht wie oben unter normalem Raum geschildert. Dies gilt für Flure mit weniger als 60 m² Fläche. Ansonsten gilt das gleiche wie unter normalen Räumen. Bei mehr als 60 m² ist ein zweiter, bzw. mehrere Melder anzubringen.
Sonderfall: L-förmige oder U-förmige Flure
In diesem Sonderfall gilt ebenfalls der Mindestabstand der Melder bis zum Ende des Flures mit 7,5 m. Auch der Abstand zwischen zwei Meldern liegt wieder bei maximal 15 m. Die Melder sind idealerweise an den Gehrungslinien des Flures anzubringen. D.h. in den Bereichen wo der Flur abgeknickt.
Montage von Rauchmeldern bei Dachschrägen
Ebenfalls ein sehr häufig vorkommender Sonderfall sind Dachschrägen. Viele Menschen wohnen in Dachgeschosswohnungen. Und auch in Einfamilienhäusern gibt es im obersten Stockwerk oft schräge Decken.
Warum dies ein Sonderfall ist, liegt an einer speziellen Eigenschaft an Spitzen bei Dachschrägen. Denn oben an der Spitze der Dachschräge, der sogenannten Deckenspitze, bildet sich bei einem Brand ein Wärmepolster.
Deshalb muss bei einer Dachschräge und vorhandener Deckenspitze der Melder mit einem Abstand von 0,5 m bis maximal 1 m von der Mitte der Dachschräge weg installiert sein.
Wichtig: im Gegensatz zu normalen Räumen soll der Melder also nicht genau mittig installiert sein, sondern mit einem Mindestabstand von 0,5 m zur Mitte der Dachspitze.
Übrigens können sich diese Wärmepolster auch in Räumen mit anteiligen Dachschrägen bilden. Beachten Sie hier auch den Abstand von 0,5 bis maximal 1 m zur anteiligen Dachschräge.
Sonderfall: Galerien
Auch bei Galerien sind einige zusätzliche Regeln zu beachten. Bei diesen Vorraussetzungen:
- Die Galerie hat eine Gesamtfläche mit mehr als 16 m²
- Die Breite und Gesamtlänge der Galerie ist größer als 2 m
Achtung: Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, dann muss ein weiterer Rauchwarnmelder installiert werden.
Sonderfall: Montage eines Rauchmelder an der Wand
In einigen wenigen Ausnahmefällen kann der Melder nicht an der Decke angebracht werden und die Wand dient zur Montage. Zu den Hauptgründen gehört vor allem eine mangelnde Stabilität der Decke. Da Rauchmelder nur ganz geringes Eigengewicht haben ist dieser Fall jedoch sehr selten.
Beachten Sie bitte:
- Bei der Branderkennung ist bei einer Montage an der Wand im Vergleich zur Deckenmontage mit Verzögerungen zu rechnen.
- Im Falle der Wandmontage ist der Melder mit einem Abstand zur Decke anzubringen. Dieser sollte zwischen 0,3-0,5 m liegen.
- Unter dem Melder sollten keine Einrichtungsgegenstände stehen, um das Eindringen von Rauch nicht zu verzögern.
- Auch an den Seiten des Melders sollte ein Mindestabstand von 50 cm zu den Einrichtungsgegenständen eingehalten werden.
- Bei einer Wandmontage muss der Rauchmelder laut EN 14604 (Anhang F) speziell für die Wandmontage geeignet sein. Achten Sie beim Kauf darauf.
Folgendes ist nun geklärt:
- In welchen Räumen sind Rauchwarnmelder anzubringen
- Wie sind die Melder im Raum zu installieren
- Welche Sonderfälle gibt es und wie muss sich dann vorgehen
Alternativen der Befestigung von Rauchmeldern
Bleibt für eine vollständige Montageanleitung nur noch die wirkliche Montage an der Decke oder der Wand. Hierfür gibt es zwei Alternativen:
- Installation mit Schrauben und Dübeln
- Installation mit Klebepads und Magnetbefestigung
Ich persönlich bin ein Freund der Klebe-Variante, da es weniger Dreck macht. Und im Falle eines Austauschs einfach praktischer ist. Denn in Verbindung mit einer Magnetplatte ist ein defekter Melder blitzschnell ausgetauscht. Die Decke oder Wand wird dabei nicht beschädigt. Denn spätestens nach zehn Jahren muss man den Melder austauschen. Hat man dann nicht genau den gleichen, dann muss man erneut bohren.
Installation mit Schrauben und Dübeln
Als in den ersten Bundesländern die Anbringung von Rauchwarnmeldern zur Pflicht wurde, lagen meist Schrauben und Dübel bei neugekauften Meldern dabei. Meistens pro Montageplatte zwei Schrauben und natürlich zwei Dübel. In der Montageplatte hat man dementsprechende Löcher, um die Schraube fest zu drehen und die Montageplatte des Rauchmelders zu fixieren.
Hat man die Montageplatte dann befestigt wird der Melder auf die Montageplatte gesetzt und gedreht. Damit wird der Melder auf der Platte fixiert und aktiviert. Zumindest ist das bei den meisten Rauchmeldern so der Fall.
Vorteil dieser Montageart:
- Die Fixierung mit Schrauben und Dübeln ist sehr stabil
- Meistens ist beides mit im Lieferumfang dabei
Nachteil dieser Montageart:
- Es entsteht Dreck beim Bohren der Löcher
- Man braucht eine Bohrmaschine und passenden Bohrer für die sehr kleinen Löcher
- Bleibende Schäden an der Decke oder der Wand
- Bei manchen Decken ist ein Bohren nicht möglich (beispielsweise Glasdecken oder Stahldecken)
- In einigen Mietverträgen wird das Bohren von Löchern in Decken und Wänden verboten. Spätestens beim Auszug wird das dann teuer.
Montage mit Klebepads (und Magnetplatte)
Mein Favorit ist eindeutig die Montage mit Klebepads und Magnetplatte. Damit scheine ich nicht allein zu sein. Denn immer mehr Hersteller bieten auch die sehr beliebten Klebepads mit Magnetplatten an. Teilweise werden diese auch Montagepads genannt. Gemeint ist immer das gleiche: eine beidseitig klebende Platte, mit der man die Montageplatte des Rauchwarnmelder an der Decke oder Wand montieren kann.
Mit der Klebemontage wird weder Wand noch Decke beschädigt und es geht sehr schnell. Man braucht kein handwerkliches Geschick, keine Bohrmaschine und es wird kein Dreck gemacht.
Die Montage ist ganz einfach:
- Klebepads auf die Montageplatte des Rauchmelders kleben
- Montageplatte mit dem Klebepad an die Decke oder Wand kleben
- Den Melder auf die Montageplatte setzen und drehen. Damit wird der Melder fixiert und aktiviert.
Vorteile der Klebemontage:
- Die Installation ist sehr einfach und kann sehr schnell durchgeführt werden
- Es ist absolut kein Werkzeug dafür notwendig
- Der Rauchmelder kann leicht wieder abgenommen und ausgetauscht werden
Nachteile der Klebemontage
- bei einigen Rauchmeldern muss diese separat gekauft werden
- bei Klebepads mit Magnetbefestigung schließen einige Hersteller die Verwendung aus (prüfen)
Mein Fazit
Ich hoffe Euch damit eine gute Anleitung für die Installation und richtige Anbringung von Rauchwarnmeldern an die Hand gegeben zu haben. Falls weitere Fragen auftauchen sollten, die ich hier nicht aufführe, dann schreibt mir doch einfach über das folgende Kommentarfeld. Gerne gebe ich auf alle Fragen eine Antwort.