Letzte Aktualisierung am von
In der DIN 14676 sind alle Vorschriften zur Rauchmelder Wartung geregelt worden. Leider sind einige Formulierungen nicht ganz eindeutig. So bleibt wie meistens ein gewisser Spielraum für Spekulationen. In diesem Beitrag will ich einmal die aus meiner Sicht und Erfahrung resultierenden Vorgehensweisen bei der Prüfung und der Pflege des Rauchmelders darstellen.
Laut der DIN-Norm sollte eine Wartung der Rauchmelder regelmäßig nach den Angaben des Herstellers erfolgen. Als Mindestabstand für die Prüfung und Pflege sind jedoch eindeutig zwölf Monate festgelegt. Ist also in der Anleitung zum Rauchmelder nichts anderes vorgegeben, dann gelten auf jeden Fall die Abstände von zwölf Monaten.
Dabei gibt es zwei Dinge zu beachten, die besonders wichtig sind.
Eine Dokumentation
Was nicht dokumentiert wird, das kann man im Zweifelsfalle auch nicht nachweisen. Auch wenn sich hier meiner Meinung nach die Schlange in den Schwanz beißt. Denn nur weil etwas in einem Heft oder einem Zettel dokumentiert wird, d.h. noch lange nicht das es auch gemacht worden ist.
Außerdem lässt sich sowas natürlich im Nachhinein auch manipulieren. Die Alternative wäre aber noch problematischer: denn dann bräuchte man unabhängige Kontrolleure, die wie ein Schornsteinfeger regelmäßig den Haushalt besuchen, um Rauchmelder zu prüfen und zu warten. Das wäre nicht nur sehr teuer, sondern auch etwas übertrieben meiner Meinung nach.
Allerdings wundert es mich bei der deutschen Regelungswut, dass es nicht etwas in der Art gibt. Vielleicht kommt es ja noch. Schließlich rennt mein Schornsteinfeger meistens in 5 Minuten durch die Wohnung und bekommt dafür fast 100 €. Für mich absolut unglaublich.
Die Wartung der Rauchmelder dokumentieren
Sollte es im Brandfall mal zu Ungereimtheiten mit der Versicherung kommen, dann kann ein ordentlich geführtes Heft mit der Dokumentation nicht schaden. Allerdings frage ich mich immer folgendes: wenn mein Haus oder Wohnung abgebrannt ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch das meine wunderbare Dokumentation gerade verbrannt ist.
Muss ich also meine Dokumentation dann irgendwo anders aufbewahren? Ihr hört schon heraus: etwas Ironie kann nicht schaden. Ohne Spaß: ich empfehle die Prüfung der Rauchmelder in einem Heft zu dokumentieren:
- Wann wurde der Rauchmelder geprüft?
- Wurde der Rauchmelder abgestaubt?
- Wurde die Batterie gewechselt?
- Wurde die Öffnung zur Rauchkammer kontrolliert?
- War der Testalarm erfolgreich?
Berücksichtige die Angaben der Hersteller zur Prüfung
Die meisten Hersteller halten sich an die 12 Monate, die in der DIN 14 676 vorgegeben ist. Allerdings kann es Ausnahmen geben. Deshalb solltest Du die Anleitung des Rauchmelders aufbewahren und bei der Wartung reinschauen.
Welche Prüfungen sollten durchgeführt werden laut DIN 14676
Natürlich habe ich mir die DIN-Norm 14 676 schon mehrfach durchgelesen und folgende Prüfpunkte sollten durchgeführt werden.
Testalarm überprüft?
Jeder Rauchmelder hat vorgeschrieben, dass er eine Prüftaste haben muss. Drückt man diese Prüftaste auf dem Melder, dann signalisiert der Rauchwarnmelder mit einem mehr oder weniger lauten Testalarm, ob er voll funktionsfähig ist.
Ist die Funktionsfähigkeit laut Melder vorhanden, dann hört man diesen Testalarm. Leider ist der Testalarm bei billigen Meldern so laut wie der richtige Alarm. Nur als Vorwarnung. Hier sollte man vielleicht ihr mit einem langen Gegenstand versuchen den Knopf zu drücken, da 85 dB direkt am Ohr nicht gerade gesund ist. Aber wer nur 10 Euro ausgeben wollte, der hat eben irgendwelche Einschränkungen. Bei den guten Rauchmeldern ist der Testalarm deutlich leiser. Beispielsweise beim Ei650.
Wenn der Rauchmelder nach dem Drücken der Prüftaste keinen Testalarm von sich gibt, dann ist er defekt. Handelt es sich um einen Melder mit austauschbarer Batterie, dann würde ich einmal die Batterie tauschen und es noch mal ausprobieren. Allerdings wäre es besser den Melder weg zu schmeißen und sich einen gescheiten Rauchmelder zu kaufen. Denn eine leere Batterie hätte natürlich schon im Vorfeld durch Signalgebung angezeigt werden müssen.
Ist es ein Melder mit 10-Jahres-Langzeitbatterie, dann muss der Melder natürlich ausgetauscht werden. Leider sind einige Modelle inzwischen dadurch aufgefallen, dass sie weit weniger als zehn Jahre durchgehalten haben. Ich selber hatte ein bekanntes Modell, das bereits nach drei Jahren eine leere Batterie angezeigt hat. Ein ehemaliger Testsieger bei Stiftung Warentest, weswegen ich mich besonders geärgert habe. Denn günstig waren die definitiv nicht und ich habe davon 4 Stück.
Sichtprüfung des Melders
Danach sollte man eine Sichtprüfung machen. Das hört sich kompliziert an, ist es aber nicht. Hier schaut man einfach ob der Rauchmelder Beschädigungen hat, die man von außen sehen kann. Am wichtigsten ist die Überprüfung der Öffnung der Rauchkammer. Hier hat jeder Melder eine kleine Öffnung, durch die der Brandrauch eindringen kann und dann das Alarmsignal auslöst.
Wichtig ist dass diese Öffnung frei ist. Bedeutet kein Staub, Insekten oder ähnliches. Ist etwas vorhanden, dann vorsichtig entfernen. Bei der Reinigung der Melder sind immer auch die Hinweise des Herstellers zu beachten.
Hinweis: Über die Jahre lässt sich ein Eintritt von etwas Staub in die Rauchkammer nicht verhindern. Das ist übrigens die Ursache für viele Fehlalarme. Denn in der Rauchkammer wird über Lichtstrahlen geprüft, ob Brandrauch eingedrungen ist. Staub sorgt auch für eine Ablenkung der Lichtstrahlen und ist deshalb ebenfalls ein Auslöser für Fehlalarme.
Sehr gute Rauchmelder haben hierfür eine Verschmutzungskompensation eingebaut. Die Geräte prüfen selbstständig ob und wie viel Staub in der Kammer ist und passen die Detektion, das heißt die Alarmauslösung, selber an.
Umgebung des Geräts prüfen
Eigentlich sollte man es schon bei der Montage prüfen, aber vielleicht hat man es ja nicht ganz genau gemacht oder neue Einrichtungsgegenstände wurden aufgestellt. Auch Raumteiler werden häufig nachträglich angebracht ohne auf den Abstand von den Rauchmeldern zu achten.
Wichtig ist nämlich folgendes: in einem Umkreis von mindestens 0,5 m dürfen keine Hindernisse vorhanden sein. Das ist wichtig damit der Brandrauch schnell in die Rauchkammer eintreten kann. Hindernisse sind in diesem Zusammenhang Wände, Möbel, Raumteiler und andere Einrichtungsgegenstände.
Nutzung der Räume überprüfen
Natürlich kann man sich nur strikt an die Vorgaben halten. Diese sind in der Bauverordnung für jedes Bundesland festgelegt. Die genauen Vorschriften dazu findest Du in meinem Artikel: Rauchmelderpflicht nach Bundesländern.
Allerdings sollte man auf den gesunden Menschenverstand walten lassen. Denn auch wenn man im Gästezimmer nicht zwingend einen Rauchmelder anbringen muss, so kann das trotzdem sinnvoll sein. Gerade wenn das Gästezimmer tatsächlich mal benutzt wird und dort Menschen schlafen. Denn sollte hier ein elektrischer Defekt auftreten und ein Brand entstehen, dann ist hier ein Rauchwarnmelder zwingend notwendig, damit man nachts geweckt wird und überleben kann.
Das gilt auch für andere Zimmer in denen Personen schlafen. Wer zum Beispiel in seinem Arbeitszimmer ein Sofa stehen hat und hier gerne mal einen Mittagsschlaf macht, der sollte auch hier einen Rauchmelder anbringen. Auch wenn das gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Ich persönlich empfehle alle Räume mit einem Rauchmelder auszustatten. Die einzige Ausnahme sind Küche und Bad, da hier viele Fehlalarme auftauchen durch Wasserdampf. Aber auch hier gibt es küchentaugliche Melder, die beispielsweise nur über die Hitzedetektion arbeiten.
Denn eigentlich sind in der Küche die meisten elektrischen Geräte. Und da einer der Hauptgründe für Wohnungsbrände Defekte bei elektrischen Geräten sind, sollte man hier einmal darüber nachdenken. Je schneller ein Brand gemeldet wird, desto größer die Chancen unverletzt aus dem Haus oder der Wohnung zu kommen. Außerdem ist natürlich auch der dabei entstehende Schaden dementsprechend geringer.
Batterie prüfen
Wer einen Rauchmelder kauft hat die Auswahl zwischen 10-Jahres-Langzeit Batterien und normalen Batterien. Ich empfehle nur die Langzeit Batterien zu kaufen. Allerdings sind hier auch schlechte Modelle dabei, die dadurch aufgefallen sind das die Batterien nur wenige Jahre durchgehalten haben.
Einen Melder mit austauschbarer Batterie würde ich persönlich nie kaufen. Denn dann muss man alle ein bis zwei Jahre meistens schon die Batterie wechseln. Das geht einher mit einem nervigen piepen, um eine leere Batterie anzuzeigen. Hat man eine Wohnung mit mehreren Meldern, dann piept es nach ein bis zwei Jahren alle paar Monate irgendwo. Natürlich immer in der Nacht, damit man bloß nicht schlafen kann.
Sollten Sie einen Melder mit austauschbarer Batterie haben, dann muss diese nach Vorgaben des Herstellers regelmäßig ausgetauscht werden. Auch der Batterietyp muss dem Angaben des Herstellers entsprechen. Deshalb sind solche Melder zwar in der Anschaffung günstig, aber die Folgekosten dementsprechend hoch. Ganz zu schweigen von Nerven und Zeit. Mir wäre es das nicht wert.
Rauchmelder mit austauschbaren Batterien geben einen Signalton von sich
Wenn einer ihrer Melder in der Wohnung einen relativ leisen, aber in regelmäßigen Abständen vorkommenden Signalton abgibt, dann ist das ein Zeichen für eine schwächer werdende Batterie. Dieses Piepsen ist natürlich nicht so laut wie ein Alarm, aber weckt sie nachts mit ziemlicher Sicherheit auf. Das nervt. Deshalb würde ich vom Kauf solcher Melder immer abraten. Denn normale Batterien halten eben nicht besonders lange und so muss man spätestens nach 2-3 Jahren die Batterie wechseln.
Rauchmelder mit 10-Jahres-Langzeit Batterien
Wenn der Melder mit einer 10-Jahres-Batterie ausgestattet ist, dann zeigt ein solches leiseres piepen an, dass die Batterie bald leer ist. Deswegen muss dann der ganze Rauchwarnmelder ausgetauscht werden. Die vollmundigen Ankündigungen der Hersteller waren 10-Jahre-Lebensdauer. Das wurde als Verkaufsargument immer angeführt. Denn man spart natürlich Kosten für die Batterien. Deshalb haben die Menschen mehr Geld für diese Melder bezahlt und wurden teilweise enttäuscht.
Auch ein Testsieger bei Stiftung Warentest ist dadurch aufgefallen, dass die Batterien schon nach 2-3 Jahren schlapp gemacht haben. Zumindest bei einer Charge. Ob das stimmt oder nicht wird immer ein Geheimnis des Herstellers bleiben. Zumindest häufen sich die Fälle extrem, wenn man sich die Amazon Bewertungen für diesen Melder anschaut. Hier sind hunderte negative Bewertungen zu finden. Also beim Kauf hier auch drauf schauen.
Mein Fazit
Beachtet man die gerade beschriebenen Prüfungspunkte, dann dokumentiert man das ganze in seinem Heft. Dafür gibt es keine Formvorschriften, aber es gibt Vorlagen die man sich im Internet herunterladen kann. Man kann natürlich auch ein solches Pflichtenheft für Rauchmelder kaufen für ein paar Euro. Muss man aber nicht. Letztendlich kann man auch ein ganz normales Schulheft nehmen oder einen Blog und die Prüfungen und Wartungen regelmäßig eintragen. Dann muss man nur noch hoffen, dass das Ganze nicht verbrennt im Brandfall. Ein bisschen Ironie musste hier einfach sein.