Letzte Aktualisierung am von
Der Gesetzgeber hat vorgesehen das auch bei Rauchmeldern die Funktion regelmäßig geprüft werden muss. D.h. in der Praxis das jeder installierte Melder in regelmäßigen Zeitabständen auf seine Funktionsfähigkeit überprüft werden muss. In der Regel ist dies einmal im Jahr notwendig.
Wer nun für die Prüfung zuständig ist wird immer noch vor einigen Gerichten ausgetragen. Man kann aber heute mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass der Mieter bzw. Bewohner für die jährliche Überprüfung zuständig ist. Die Inspektion bzw. die Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden.
In diesem Artikel schauen wir uns einmal an wie eine solche Prüfung in der Praxis aussieht und auf was Sie achten müssen.
Die Funktionsprüfung
In DIN 14676 ist festgelegt wie die Funktionsprüfung eines Rauchwarnmelders auszusehen hat. Dazu gehören folgende Prüfungen:
- Sichtprüfung: schauen Sie ob der Rauchwarnmelder eine sichtbare Beschädigung aufweist. Das könnte zum Beispiel eine Beschädigung rund um die Rauchkammer sein, was den Eintritt des Rauchs beim Feuer beeinträchtigt. Ausgelöst werden kann so etwas durch einen Stoß oder einen anderen externen Einfluss auf den Melder.
- In diesem Zusammenhang prüfen Sie ob der Raucheintritt in die Rauchkammer beeinträchtigt wird. Zu einer Beeinträchtigung könnte beispielsweise eine Staubbildung im Eingangsbereich der Rauchkammer gehören.
- Vorgeschrieben ist das im Umkreis eines halben Meters um den angebrachten Melder keine störenden Objekte sind. Dazu gehören diverse Möglichkeiten. Dies ist auch ein Grund dafür warum Rauchwarnmelder nicht in einer Ecke des Raumes angebracht werden prüfen.
- Prüfen Sie die Anzeige des Rauchwarnmelders, d.h. ob er ein Signal wegen schwacher Batterie oder Nicht-Funktionsfähigkeit anzeigt. Meistens ist dies allerdings nicht notwendig, da ein nerviges Piepgeräusch schon auf eine nachlassende Batteriespannung hinweist. Dies ist auch in den Vorschriften so festgelegt.
- Wichtigster Punkt der Funktionsprüfung ist die Auslösung eines Testalarms durch das Drücken des an jedem Rauchmelder zwingend vorhandenen Testknopfs. Beachten Sie bitte, dass das Testsignal nicht die Lautstärke hat eines tatsächlichen Brandalarms. Auch das ist gesetzlich in den DIN Normen verankert. Sonst würde bei jeder Funktionsprüfung der Nachbar unter Umständen die Feuerwehr rufen.
Was ist zu tun wenn bei der Prüfung ein Rauchwarnmelder durchfällt?
In diesem Fall ist der Rauchmelder auszutauschen. Wenn Sie ein Mieter sind, dann ist in den allermeisten Bundesländern der Vermieter für den Austausch zuständig. In der Praxis sieht das dann so aus, dass sie ihrem Vermieter sagen, dass ein oder mehrere Rauchmelder in der Funktionsprüfung oder bei der Inspektion versagt haben. Er wird Ihnen dann mit Sicherheit eine entsprechende Anzahl von Rauchmeldern geben und Sie können diese dann anbringen. Natürlich können Sie auch darauf bestehen, dass der Vermieter diese anbringt, aber eigentlich ist das Anbringen eines Melders keine große Sache. Wir empfehlen dafür ohnehin Magnetsysteme bei denen der Austausch ein Kinderspiel ist.
Besonderheit bei vernetzten Rauchmeldern
Bei Funkvernetzung von Rauchmeldern gibt es noch eine Besonderheit bei der Inspektion. Hier muss sichergestellt werden das die Verbindung zwischen den Funkmeldern intakt ist. Funkrauchmelder haben den Vorteil, dass sie sich gegenseitig informieren wenn einer Brandrauch registriert. Denn gerade bei größeren Mehrfamilienhäusern – oder großen Einfamilienhäusern – ist ein einfacher Melder in einem unteren Stockwerk unter Umständen nicht laut genug um sie im Schlaf zu wecken.
Hier helfen Funkrauchmelder aus: registriert einer den Brandrauch, dann geben alle Rauchmelder im ganzen Haus Alarm. Natürlich immer nur wenn diese komplett untereinander vernetzt sind.
Um die Funktionsprüfung bei einem Funkrauchmelder auszuführen sind zwei Personen notwendig. Wichtig ist, dass sie die Türen schließen, damit die Funkverbindung möglichst schlechte Voraussetzungen hat. Dann betätigt eine Person den Testknopf an einem Funkrauchmelder und die andere Person überprüft ob die anderen Melder Alarm geben. Dieser Alarm wird ja nicht nur durch ein lautes Geräusch gegeben, sondern auch durch Blinksignal an den Meldern.
Was ist zu tun wenn es hier zu einem Fehler kommt?
Zuallererst sollten Sie überprüfen ob die Vernetzung noch in Ordnung ist. Dafür in die Bedienungsanleitung des Funkrauchmelders schauen und die Vernetzung neu herstellen. Sollte dann immer noch ein oder mehrere Melder keinen Testalarm geben, dann ist das Funkmodul an diesem Melder zu überprüfen und die Stromversorgung. Im Prinzip ist ein Austausch dann nicht zu umgehen. Hier gilt das gleiche wie bei den nicht vernetzten Rauchwarnmeldern. Bei Mieter ist in der Regel der Vermieter dafür zuständig. Ist es ihre Wohnung, dann sind natürlich sie dafür zuständig.
Dokumentation der Prüfung
In den entsprechenden Bauvorschriften der Länder steht das die Funktionsprüfung dokumentiert werden muss. Wie genau, das wurde nicht festgelegt. Deshalb raten wir Ihnen sich im Internet eine entsprechende Vorlage herunterzuladen und diese auszufüllen. In der Regel wird hier dokumentiert an welchem Datum welcher Melder geprüft worden ist. Sie unterschreiben das der Melder einwandfrei funktioniert hat. Das ist auch schon alles.
Fazit zur Wartung und Prüfung
Wir wissen natürlich das viele Personen diese Prüfung nicht ernst nehmen und sie auch nicht durchführen. Das könnte lebensgefährlich sein! Wir raten Ihnen dringend mindestens einmal im Jahr diese Prüfung durchzuführen. Bei einer normalen Wohnung ist das in wenigen Minuten erledigt und sie können sicher sein bei einem Brand schnell geweckt zu werden. Denn im Schlaf wird Rauch nicht durch die Nase wahrgenommen und deshalb ersticken viele am Brandrauch weil sie nicht aufwachen.