Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen (NRW) – Details zur gesetzlichen Regelung

Letzte Aktualisierung am von Alexander

Auch in Nordrhein-Westfalen herrscht Rauchmelderpflicht. Am 01.04.2013 wurde diese eingeführt. In diesem Beitrag klären wir über die Details zur Rauchmelderpflicht im Bundesland Nordrhein-Westfalen auf.

Montierter Rauchmelder
Montierter Rauchmelder

Ende 2016, genauer am 31.12.2016, ist der Stichtag für die Rauchmelderpflicht in den sogenannten Bestandswohnungen. Müssen seit dem 1. April 2013 in allen Neubauten Rauchmelder nach den gesetzlichen Vorschriften in der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen eingebaut werden, so ist dies ab dem 1. Januar 2017 auch verpflichtend fortgeschrieben für alle anderen Wohnungen. Die Übergangsfrist läuft dann ab. Alle Wohnungen müssen dann mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Die wichtigsten Details zur Rauchmelderpflicht in NRW

  • In Neubauten müssen Rauchmelder eingebaut werden seit dem 1. April 2013
  • In allen anderen Wohnungen ab dem 1.1.2017 (Bestandswohnungen)
  • Die genauen gesetzlichen Regelungen finden sich in der Landesbauordnung NRW

Wo sind die Rauchmelder anzubringen in einer Wohnung und wie viele?

Die Rauchmelderpflicht in NRW wird von der Landesbauordnung NRW definiert. Diese schreibt vor das in den Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren (die als Rettungswege dienen) jeweils ein Rauchmelder anzubringen ist.

Was ist ein Rettungsweg?

Weil wir öfters danach gefragt werden hier die ganz einfache Definition eines Rettungsweges im Sinne der Rauchmelderpflicht: es bedeutet, dass der Flur, der zum Verlassen der Wohnung führt, d.h. zur Wohnungstür, der jeweilige Rettungsweg/Fluchtweg der Wohnung ist.

Ein Flur in größeren Wohnungen – mit mehreren Fluren – müssen gesetzlich nur mit einem Rauchmelder ausgestattet werden, wenn sie als Ausgang zur Wohnung dienen. Somit als Rettungsweg im Brandfall. Wir empfehlen allerdings auch in den anderen Fluren einen Rauchwarnmelder anzubringen. Damit wird ein Brand frühzeitiger erkannt wenn er dort ausbricht. Gesetzlich verpflichtend ist das nicht.

Ein Beispiel für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht finden Sie in unserem Beispiel in der folgenden Box.

Praktische Umsetzung der Rauchmelderpflicht in einer Durchschnittswohnung

Die Beispielwohnung in unserem Fall hat ein Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, Küche, Bad, Kinderzimmer und einen Flur. Also eine durchschnittliche Wohnung.

In diesem Fall müssen Sie in folgenden Räumen einen Rauchmelder anbringen:

Im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und im Flur!

Sie brauchen also für diese Wohnung 3 Rauchmelder. Im Wohnzimmer, Küche und Bad müssen keine Rauchmelder angebracht werden in NRW. Sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auch dort Rauchmelder anbringen, dann achten Sie im Bad und in der Küche auf küchentaugliche Rauchmelder, die sich von Wasserdämpfen und Kochdampf nicht auslösen lassen. Hier finden Sie dazu einen guten Artikel von uns

Wer muss die Rauchmelder einbauen?

Wie in den meisten Bundesländern in Deutschland muss auch in NRW der Vermieter bzw. Eigentümer die Rauchmelder anschaffen und montieren. Für die Wartung der Rauchmelder (regelmäßige Funktionsprüfung) und dem Austausch der Batterien im Rauchmelder (Sofern diese austauschbar sind) ist der Mieter zuständig. Ist ein Rauchmelder funktionsunfähig, also defekt, dann ist der Vermieter bzw. Eigentümer verpflichtet einen neuen Rauchmelder anzubringen.

In der Praxis sieht das bei kleineren Vermietern meist so aus, dass der Vermieter die Rauchmelder kauft und dem Mieter übergibt, der diese dann montiert. Gesetzlich ist allerdings auch der Vermieter zur Montage verpflichtet.

Regelmäßige Funktionsprüfung der eingebauten Rauchmelder

Die überwiegende Anzahl normaler Rauchmelder für die Wohnung hat einen sogenannten Prüfknopf. Mit diesem kann man die Funktionsfähigkeit durch einen einfachen Druck auf diese Taste prüfen. Der Rauchmelder gibt dann Alarm von sich in reduzierter Lautstärke, wenn er einwandrei arbeitet. Wie oft man dies tun muss ist gesetzlich noch nicht geregelt. Wir empfehlen es zumindest einmal im Jahr zu prüfen. Es geht schnell und man ist auf der sicheren Seite.

Gesetzliche Regelungen über die Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Die genaue gesetzliche Regelung ist in Paragraph 49 Abs. 7 zu finden:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.Landesbauordnung NRW

Wie sind die Rauchmelder in den Räumen zu montieren bzw. anzubringen?

Genaue Anweisungen wie die Rauchmelder zu montieren sind haben wir in einem separaten Artikel genau erklärt. Hier können Sie Schritt für Schritt nachvollziehen wie die Rauchmelder in den entsprechenden Räumen laut Gesetz zu montieren sind.

Hier geht’s zum Artikel >>

In unseren Rauchmelder Tests haben wir die besten Rauchwarnmelder für diesen Zweck ausführlich geprüft und können Ihnen einige der Modelle – und natürlich den Testsieger Ei650 – wärmstens empfehlen. Hier geht’s zu den Testsiegern >>

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Alexander

Seit vielen Jahren schreibe ich auf meinem Blog Rauchmelder-Guide.de über die besten Rauchmelder und was beim Umgang zu beachten ist. Ich habe mir die Testsieger bei unabhängigen Testmagazinen gekauft und genau geprüft. Außerdem viele weitere Rauchwarnmelder, die ich über die Jahre in meinen Testberichten getestet habe. Die besten haben es dann auf meinen Blog geschafft. Viele nicht. Seit längerem befasse ich mich intensiv mit Rauchmeldern, Gasmeldern und weiteren Warnmeldern. Von der Montage, über bekannte Probleme, bis hin zu den besten Modellen findest Du alles auf meinem Blog. Schau Dich einfach um. Wenn Du mehr über mich erfahren willst, dann schau auf meiner Über mich Seite rein.

2 Kommentare

    1. In NRW muss der Eigentümer, also der Vermieter, die Rauchmelder anschaffen und einbauen. Der Mieter muss das nicht zurück bezahlen.
      Beste Grüße,
      Alex

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