Rauchmelderpflicht in Deutschland nach Bundesländern (Stand 12/2023)

Letzte Aktualisierung am von Alexander

Inzwischen herrscht seit einigen Jahren n allen Bundesländern in Deutschland die Pflicht zur Anbringung von Rauchmeldern in den Wohnungen und Häusern. Doch immer wieder erreichen uns Anfragen, ob und wie man selber betroffen ist. Deswegen haben wir für Sie hier eine komplette Übersicht über die Pflichten und Rechten bei der Anbringung von Rauchmeldern in allen Bundesländern zusammengetragen.
Rauchmelderpflicht nach Bundesländern. Stand 08/2022
Rauchmelderpflicht nach Bundesländern. Stand 12/2023

Leider wurde die Vorschrift zur Anbringung von Rauchmeldern in Wohnungen mal wieder kompliziert gemacht. Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften und Regeln und diese unterscheiden sich teilweise was die Pflicht von Mieter und Vermieter betrifft bei der Anbringung der Rauchmelder.

Aus diesem Grund herrscht natürlich bei vielen große Verwirrung, weil sie nicht genau wissen ob sie nun als Mieter beispielsweise die Rauchmelder selber kaufen und anbringen müssen, ob der Vermieter die Rauchmelder bezahlen muss, oder wer zum Beispiel die jährlich vorgeschriebene Wartung übernimmt.

Auch diese Wartung ist leider nicht einheitlich in allen Bundesländern geregelt, sondern jedes Bundesland hat das individuell geregelt. Teilweise wurde es auch nicht eindeutig in den Bauvorschriften geregelt, so das man von zahlreichen Pozessen Vermieter gegen Mieter ausgehen kann.

Details zur Rauchmelderpflicht in den Bundesländern

In den verschiedenen Bundesländern wurden im Detail leicht unterschiedliche Regelungen geschaffen. Auf eine bundeseinheitliche Regelung konnte man sich offenbar nicht einigen. Deshalb gibt es verschiedene Übergangszeiten und auch verschiedene Ausgestaltungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht. Diese Regelungen werden in den Landesbauordnungen des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

Weiter unten findest du die Tabelle mit der Übersicht zu den Regelungen in den Bundesländern. In den folgenden Artikeln haben wir detaillierter die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in den Bundesländern beschrieben. Klicke dazu einfach auf das entsprechende Bundesland.

Eigentlich ist es ja ganz einfach: Es wird der Vermieter verpflichtet in allen vorgeschriebenen Räumen jeweils einen Rauchmelder anzubringen und jährlich einen Funktionstest durchzuführen. Unserer Meinung nach ist für den Kauf der Rauchmelder der Inhaber der Wohnung zuständig, da es sich um eine gesetzliche Vorschrift handelt. Allerdings haben auch hier die Lobbyisten der Eigentümer es wieder geschafft, teilweise die Kosten auf die Mieter abzutreten. Wen wundert es noch?

Rauchmelderpflicht in Deutschland

In unserer Tabelle können Sie die Rauchmelderpflicht in den Bundesländern Deutschlands sehen. Die Tabelle halten wir immer auf den aktuellen Stand. Dazu finden Sie einen Link zur genauen gesetzlichen Regelung des entsprechenden Bundeslands.

Bitte scrollen Sie dafür unter der Tabelle nach rechts, wenn Sie diese Angaben auf Ihrem Bildschirm oder Smartphone nicht mehr sehen können.
BundeslandEinbaupflicht Neubau/UmbauEinbaupflicht bestehende WohnungenWelche RäumeVerantwortlich für EinbauVerantwortlich für Wartung / BetriebsbereitschaftGesetzliche Regelung
Baden-WürttembergSeit 11.07.2013Seit 31.12.2014Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Eigentümer / VermieterMieter / BewohnerLandesbauordnung Baden Württemberg
BayernSeit 01.01.2013Stichtag 31.12.2017Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Eigentümer / VermieterMieter / BewohnerBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinSeit 01.01.201731.12.2020Alle WohnräumeEigentümer / VermieterEigentümer / Vermieter-
BrandenburgSeit 01.07.201631.12.2020Alle WohnräumeEigentümer Eigentümer -
BremenSeit 22.12.2009Stichtag 31.12.2015Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Eigentümer / VermieterMieter / BewohnerBremischen Landesbauordnung
HamburgSeit 01.04.2006Seit 31.12.2010Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Eigentümer / VermieterEigentümer / VermieterHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenSeit 24.06.2005Seit 31.12.2014Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Eigentümer / VermieterMieter / BewohnerHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernSeit 18.04.2006Seit 31.12.2009Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Mieter / BewohnerMieter / BewohnerLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenSeit 01.11.2012Stichtag 31.12.2015Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Eigentümer / VermieterMieter / BewohnerNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenSeit 01.04.2013Stichtag 31.12.2016Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Eigentümer / VermieterMieter / BewohnerLandesbauordnung (BauO NRW)
Rheinland-PfalzSeit 01.12.2003Seit 12.07.2012Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Eigentümer / VermieterEigentümer / Vermieterhttp://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1brv/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction;jsessionid=718F0D323A2785B9468FF8C63203DF0D.jp65?p1=1i&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BauORPV8P44&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
SaarlandSeit 01.03.2004Seit 01.01.2017 Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Eigentümer / VermieterEigentümer / VermieterLandesbauordnung (LBO)
SachsenSeit 01.01.2016Keine RegelungAufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen.Eigentümer / VermieterEigentümer / Vermieter-
Sachsen-AnhaltSeit 17.12.2009Stichtag 31.12.2015Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Eigentümer / VermieterEigentümer / VermieterBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinSeit 31.12.2004Seit 31.12.2010Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Mieter / Bewohner
(Der Eigentümer kann wahlweise die Rauchmelder Anbringung und Wartung selber übernehmen und über die Betriebskostenabrechnung umlegen.)
Mieter / Bewohner
(Der Eigentümer kann wahlweise die Rauchmelder Anbringung und Wartung selber übernehmen und über die Betriebskostenabrechnung umlegen.)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenSeit 05.02.2008Stichtag 31.12.2018Schlafräume, Kinderzimmer, Flure, die als Rettungsweg dienen.Eigentümer / VermieterEigentümer / VermieterThüringer Bauordnung (ThürBO)

Macht die Rauchmelderpflicht überhaupt Sinn in Wohnungen?

Haus brennt
Leider gibt es immer noch zu viele Brandopfer jedes Jahr.

Rauchmelder machen unserer Meinung nach uneingeschränkt Sinn in jeder Wohnung, in jedem Haus und auch in jeder Firma! Denn wer sich die Brandstatistiken in Deutschland ansieht, der stellt fest dass die meisten Brandopfer in der Nacht zu beklagen sind.

Denn das tückische an Bränden ist der dabei entstehende Brandrauch, der toxisch wirkt und beim Einatmen zu einer schnellen Bewusstlosigkeit führt. Gerade beim nächtlichen Schlaf ist das ein enormer Risikofaktor, denn leider schlägt unser Geruchssinn nachts auch und ein entstehender Brandrauch wird nicht durch die Nase wahrgenommen. Breitet sich der Brandrauch nun in der Wohnung aus, dann atmen wir die toxischen Rauch ein und werden bewusstlos. Das geschieht relativ schnell und so verbrennen die Opfer, ohne die Wohnung verlassen zu können.

Wie Rauchmelder Brandopfer vermeiden

Illustration Funktionsweise einesRauchwarnmelder (© Rauchmelder-Guide.de)
So funktioniert ein Rauchwarnmelder (© Rauchmelder-Guide.de)

Ein Rauchmelder erkennt entstehenden Brandrauch sehr schnell und gibt einen sehr lauten, sirenenartigen Alarmton aus, der in einer Wohnung nicht zu überhören ist. Selbst Menschen mit tiefem Schlaf werden zuverlässig sofort aus dem Schlaf gerissen und können die Wohnung verlassen.

So werden in den nächsten Jahren viele Leben gerettet durch die Rauchmelderpflicht. Deshalb stehen wir voll und ganz hinter dieser Vorschrift, leider hapert es unserer Meinung nach an der Umsetzung wegen nicht einheitlicher Regelungen und Unklarheiten. Dabei sind Rauchmelder nun wahrlich keine teure Investitionen, sondern sind für den Durchschnittshaushalt mit einer Dreizimmerwohnung für weit unter 100 € zu haben. Eigentlich kein Grund zu jammern, aber wie es immer ist beim lieben Geld streiten sich hier auch wieder die Vermieter und die Mieter um in der Praxis 50-60 €.

Die Öffnung zur Rauchkammer muss immer überprüft werden.

So gesehen sind wir zwar der Meinung das eigentlich der Vermieter für die Rauchmelder aufkommen sollte, was in vielen Bundesländern auch der Fall ist, aber letztendlich sollte jeder die paar Euro übrig haben um sicher zu sein bei einem Wohnungsbrand.

Brände und Todesopfer in Deutschland – Die Fakten und Zahlen

Anzahl der Brände pro Jahr. Quelle: Deutscher Feuerwehrverband, bearbeitet durch Rauchmelder-Guide.de
Anzahl der Brände pro Jahr. Quelle: Deutscher Feuerwehrverband, bearbeitet durch Rauchmelder-Guide.de

Laut Statistiken sterben jedes Jahr ca. 500 Menschen durch Brände. Leider verunglückten die meisten Menschen in der eigenen Wohnung. Wie bereits oben dargestellt sterben die meisten zuerst an der Rauchvergiftung und nicht an den Verbrennungen.

Widerspruch bei den Umfragen!

Bei Umfragen von Meinungsforschungsinstituten gab es das Ergebnis, dass mehr als 70 % der deutschen Bürger es für wichtig erachten Rauchmelder in der Wohnung oder im Haus anzubringen, die meisten es aber nicht getan haben.

Da fragt man sich dann schon, ob es tatsächlich für für die Deutschen immer vonnöten ist eine Vorschrift oder Gesetze zu erlassen, um offensichtlich sinnvolle Dinge zu tun. Ist es die Faulheit oder der Geiz, wir wissen es nicht. Wer allerdings schon mal einen Brand in den eigenen vier Wänden oder bei Freunden oder Familie erlebte, der hat in der Regel sich selber auch Rauchmelder angebracht. Leider lernen die meisten Menschen erst durch Schaden und handeln dann entsprechend.

Die Rauchmelderpflicht in deutschen Bundesländern

Abbildung: Statistik Verteilung Brandtote in der Nacht und am Tag
Statistik Verteilung Brandtote in der Nacht und am Tag

Aufgrund der oben genannten vielen Toten bei Wohnungsbränden haben sich die meisten Bundesländer inzwischen dazu durchgerungen ein entsprechendes Gesetz durchzusetzen. In den meisten Bundesländern in Deutschland sind die Rauchmelder auch in privaten Wohnungen zur Vorschrift geworden.

Allerdings gibt es noch erhebliche Unterschiede bei den Ausnahmen und den Regelungen wer für das Anbringen und die Wartung zuständig ist. In unserer Tabelle finden Sie genaue Angaben darüber in welchem Bundesland welche Vorschriften gelten.

Im folgenden wollen wir darauf eingehen, welche Fakten zur Zuständigkeit, Mindestausstattung in den einzelnen Räumen, Installation, DIN Normen und Qualitätsvorschriften im allgemeinen gelten. Die genauen Details zu den entsprechenden Regelungen in ihrem Bundesland entnehmen Sie bitte dann unserer großen Rauchmelderpflicht in den Bundesländern Tabelle.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder zwingend angebracht werden?

Abbildung: Rauchmelderpflicht nach Räumen in der Wohnung in deutschen Bundesländern
Rauchmelderpflicht nach Räumen in der Wohnung in deutschen Bundesländern (© www.rauchmelder-guide.de)

In der Regel schreibt das Gesetz vor, dass in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchmelder angebracht werden müssen. In der Küche und im Bad ist aufgrund der Problematik von Fehlalarmen die Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern ausgenommen.

Für die Mindestausstattung von Rauchmeldern wird von der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) folgende Empfehlung zur Anbringung von Rauchmeldern gegeben:

„Rauchmelder sollten idealerweise mindestens in den Schlafzimmern, Kinderzimmern und in den Fluren angebracht werden.“ Des weiteren empfiehlt die Vereinigung, dass auf jeden Fall darauf zu achten ist das der Rauchmelder richtig angebracht und installiert wurde. Wird er das nicht, so ist seine Funktion stark eingeschränkt und das Risiko ist groß.

Aus diesem Grund haben wir einen ausführlichen Artikel zur richtigen Montage von Rauchmeldern in Wohnungen erstellt und diesen können Sie hier finden: die richtige Montage von Rauchmeldern >>

Kurzcheck: die richtige Montage des Rauchmelders in der Wohnung

Busch-Rauchalarm-ProfessionalLine Rauchwarnmelder im Test
Der Busch-Rauchalarm-ProfessionalLine Rauchwarnmelder im Test

Wenn Sie keine Lust haben unseren ausführlichen Artikel zu lesen, dann geben wir Ihnen hier eine kurze Zusammenfassung, wie Rauchmelder im Wohnungen richtig angebracht werden. Im Prinzip ist das nämlich ganz einfach. Die Hersteller haben sich hier auch einiges einfallen lassen und wer nicht zur Bohrmaschine greifen will und Löcher in die Decke bohren möchte oder kann, der kann mit Montagepads in Klebeausführungen und teilweise sogar mit Magnethalterung die Rauchmelder einfach und schnell an die Decke kleben. Bei unserem Test haben wir so eine vier Zimmerwohnung innerhalb von 10 Minuten mit Rauchmeldern ausgestattet mit Funktionstest. Sie sehen, es ist kein großer Aufwand und kann das Leben von Ihnen und Ihrer Familie retten.

Die richtige Anbringung von Rauchmeldern in der kurzen Übersicht:

  • Rauchmelder waagerecht an der Decke möglichst mittig im Raum befestigen
  • Der Abstand zur nächsten Wand sollte mindestens einen halben Meter betragen (Empfehlung des TÜV Rheinland in Köln)
  • Haben sie ein schräges Dach, dann montiert man den Rauchmelder etwa 50 cm unterhalb des höchsten Punktes
  • Rauchmelder bitte nicht an Luftschächten und Klimaanlagen installieren, wo Rauch abzieht der Fehlalarm auslösen kann

Zum ausführlichen Bericht der richtigen Montage von Rauchmeldern in Wohnungen geht es hier…

Wer ist für die Installation, Montage und regelmäßige Wartung zuständig? Mieter oder Vermieter?

Glücklicherweise ist in fast allen Bundesländern die Anbringung von Rauchmeldern die Pflicht der Eigentümer, also ihrer Vermieter. Dieser Punkt ist also bis auf die Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern relativ klar geregelt und falls ihr Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommen sollte, dann können Sie ihn dazu auffordern, die Anbringung der Rauchmelder vorzunehmen.

Leider haben es eige Bundesländer nicht eindeutig in der Verordnung geregelt, so das hier Spielraum für Rechtsstreitigkeiten gegeben wurde. Warum man es nicht, wie in einigen Bundesländern, eindeutig in die Verordnung geschrieben hat, ist mir ein Rätsel.

Rechtsexperten gehen allerdings davon aus, dass der Vermieter – bei einer nicht festgelegten Regelung- dafür zuständig ist!

In Mecklenburg-Vorpommern ist diese Pflicht z.B. nicht klar formuliert in der Landesbauordnung und sorgt so leider für rechtliche Streitereien zwischen Vermietern und Mietern. Für uns eigentlich unfassbar, denn wie gesagt ist die Anschaffung von Rauchmeldern günstig und die Anbringung sehr einfach.

Wir empfehlen Ihnen, bevor sie sich auf einen Rechtsstreit mit ihrem Vermieter einlassen, der in diesem Fall ebenfalls total vernagelt sein muss, weil der Aufwand für den Streit in keinem Verhältnis zu der Anschaffungskosten von Rauchmeldern passt, diese selbst zu kaufen und anzubringen, bevor sie sich hier lange rumärgern.

Da es natürlich auch viele Menschen gibt die es aus Prinzip darauf anlegen werden, besonders natürlich wieder viele Rechtsanwälte für die ein Rechtsstreit sehr günstig ist, werden wir hier bald hoffentlich Rechtsklarheit haben auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer ist für die Wartung der Rauchmelder zuständig?

Im Gegensatz zur Montage und dem Einbau von Brandmeldern ist die Wartung der Rauchmelder in einigen Bundesländern auch die Pflicht des Mieters. Zwar ist in den meisten Bundesländern die Wartungspflicht beim Vermieter, aber in Schleswig-Holstein, Hessen, Sachsen-Anhalt und Bremen, ist der Mieter für die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder verantwortlich.

Hier ist noch unklar, wie und ob diese Wartung dokumentiert werden muss. Denn die Wartung von Qualitäts-Rauchmeldern ist eigentlich keine große Sache, sondern kann mit einem Knopfdruck erledigt werden.

Wie funktioniert die Wartung von Rauchwarnmeldern

Dafür haben alle Rauchmelder einen sogenannten Testknopf außen angebracht, den sie drücken und der Rauchmelder gibt dann einen (leiseren) Testalarm von sich, wenn er einwandfrei funktioniert. Also ist das eigentlich kein Aufwand und könnte vom Vermieter oder Mieter ohne Probleme durchgeführt werden.

Allerdings gibt es hier wiederum sehr bürokratische und korrekte Personen, die der Meinung sind dass ein Dritter diese Wartung übernehmen muss, was dann natürlich mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Beispielsweise wird schon in einigen Ländern darüber diskutiert, ob vielleicht der Schornsteinfeger diese Funktionswartung durchführen könnte, wenn er ohnehin seine jährliche Prüfung bei Heizungen und Kaminen macht.

Allerdings wäre natürlich auch dieser Dienst dann wieder nicht umsonst und man müsste eine Regelung finden, wer für diese Kosten aufkommt. Wenn wir unsere Rauchmelder testen, dann drücken wir auf den Funktionsknopf und schauen ob das Test Alarmsignal kommt. Das dauert pro Rauchmelder 10 Sekunden. Das hier schon wieder diskutiert wird wer und wie das gemacht wird, ist für uns nur wieder ein Ausdruck deutscher Bürokratie. Eine Kleinigkeit wird wieder zum Riesenproblem und wir werden dafür zahlreiche Rechtsstreitigkeiten haben und wieder mehr Gesetze und Vorschriften, die uns Bürger immer weiter reglementieren. Ganz zu schweigen von den Kosten.

Welchen Rauchmelder sollte ich kaufen? Billig-Rauchmelder oder „Qualitäts“-Rauchmelder?

Die Frage ist auf den ersten Blick nicht so leicht zu beantworten. Die Funktionen fast aller Rauchwarnmelder sind nahezu identisch und der Verbraucher kann nur durch die Angaben auf der Verpackung kaum feststellen, ob es sich lohnt 20 € mehr für den Rauchmelder auszugeben oder nicht.

So greifen viele Verbraucher inzwischen zu den günstigsten Modellen vom Discounter oder Billigangebote aus dem Internet und gehen davon aus, dass durch die Einhaltung der DIN 14604, die in Deutschland zwingend vorgeschrieben ist für Hersteller von Rauchmeldern, der Qualitätsanspruch gegeben ist.

Leider ist es allerdings so, dass die Angabe der zwingend vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung und der DIN-Norm 14604 nicht überprüft wird. Der Hersteller gibt sozusagen an, dass er diese Vorschriften einhält ohne kontrolliert zu werden von Beginn an. Es mag zwar sein dass die zuständigen Prüfstellen in den nächsten Monaten und Jahren sich den ein oder anderen Rauchmelder zu Gemüte führen, aber vorgeschrieben ist das nicht.

D.h. gerade die Billigmodelle, die sie in fast jedem Baumarkt, Discounter oder Supermarkt inzwischen finden, geben zwar an diese Normen einzuhalten, wurde aber teilweise nicht überprüft. Gleiches gilt natürlich auch für den Qualitäts-Rauchmelder, der ausschließlich die zwingend vorgeschriebenen CE und DIN-Norm einhält.

Achten Sie auf zusätzliche Qualität Kennzeichen wie VDS-Prüfzeichen oder Q-Zertifizierungen

Aus dieser Problematik heraus, empfehlen wir auf weitere Qualitäts-Gütezeichen zu achten. Gerade etwas teurere Rauchmelder weisen oft ein zusätzliches VDS-Prüfzeichen, eine Q-Zertifizierung oder eine TÜV Zertifizierung auf. Alle drei sehr gute Prüfinstitutionen, um die Qualität beurteilen zu können.

Was ist das VdS Prüfzeichen?

Hinter dem VdS Prüfzeichen steht der Verband der Sachversicherer (VdS). Diese prüfen Rauchmelder auf die Einhaltung der Vorschriften und Normen, sowie Qualitätsmerkmale und zertifizieren die entsprechenden Produkte mit ihrem Prüfzeichen. Der VdS wird von zahlreichen Bundesländern, sowie von Feuerwehren empfohlen. Gleiches gilt übrigens für den TÜV.

Die VdS geprüften Rauchwarnmelder werden auch später noch regelmässig kontrolliert durch das Institut. So können Sie als Käufer dieser Rauchmelder davon ausgehen, dass es sich hier um ein qualitativ hochwertiges Produkt handelt. In der Regel werden für einen so zertifizierten Rauchwarnmelder gerade mal 10-15 € mehr fällig, aber sie können eben sicher sein, dass es sich hier um einen guten Brandmelder handelt.

TÜV Zertifizierung von Rauchmeldern

Das gleiche was zu zum VdS Prüfzeichen gerade geschrieben wurde, gilt auch für TÜV zertifizierte Rauchwarnmelder. Auch dieses Prüfzeichen beinhaltet die Prüfung durch den TÜV auf Einhaltung der angegebenen Qualitätsmerkmale und eine spätere Nachkontrolle der Geräte.

Die zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Normen: DIN 14604 und CE-Kennzeichnung

Die europäische Produkt Norm DIN EN 14604 bestimmt genau welche Anforderungen, Leistungskriterien und Prüfverfahren für Rauchmelder einzuhalten sind. Die Norm DIN 14604 reglementiert die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Privathaushalten und schreibt den Herstellern der Produkte genau vor, welche Anforderungen sie zu erfüllen haben.

Der Gesetzgeber hat festgelegt das in Deutschland nur nach dieser DIN-Norm zertifizierte Rauchwarnmelder verkauft werden dürfen. Diese Regelung gilt seit August 2008. Die Vorschrift das Rauchwarnmelder die Geräte Norm DIN EN 14604 einhalten müssen und nach dieser zertifiziert sein müssen ist wiederum in der sogenannten Anwendungsnorm DIN 14676 festgelegt.

Klingt alles sehr kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach. Das bedeutet einfach, dass alle in deutschen Geschäften verkauften Rauchwarnmelder, die weiter unten tabellarisch aufgeführten Vorschriften und Funktionen einhalten müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine minderwertigen und eingeschränkten Brandmelder auf den Markt kommen.

Welche Vorschriften sind in der CE-Kennzeichnungspflicht festgelegt:

  • Auf dem Rauchwarnmelder müssen der Name bzw. das Handelszeichen, sowie die Adresse des Herstellers bzw. Lieferanten angebracht sein
  • Einhaltung der Gerätenorm DIN 14604
  • Ebenso muss das Herstellungsdatum oder eine Fertigungsnummer angebracht sein
  • Es muss ein empfohlenes Austauschdatum für den Rauchwarnmelder vom Hersteller aufgedruckt sein
  • Bei Rauchwarnmeldern, bei denen die Batterie ausgetauscht werden muss, müssen Hinweise zur Art und Anzahl der empfohlenen Batterien angebracht sein
  • Ebenfalls muss der Hinweis nach jedem Batterietausch angebracht sein: „nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen.“
  • Dem Rauchmelder muss eine Anleitung beigelegt sein mit genauen Informationen zur Standortwahl, Montage sowie der richtigen Wartung.
  • Auf dem Produkt muss das CE-Kennzeichnungsymbol und die Nummer des EG-Konformitätszertifikates angebracht sein

Sie sehen, jede Menge Informationspflichten, die es dem Verbraucher erleichtern sollen richtig mit der Anbringung, Montage und Wartung umzugehen.

Diese Vorschriften in der obigen Liste umfassen die CE-Kennzeichnungspflicht. Die DIN-Norm wird extra hier aufgeführt

Anforderungen der DIN 14604

Die DIN 14676 wiederum regelt die Montage, Einbau, den Betrieb und die Wartung von Rauchwarnmeldern in Deutschland. Die Norm gilt für alle Haushalte und bei einer sogenannten wohnungsähnlichen Nutzung.

Die Prüfung dieser DIN 14676 Norm wird einer werkseigenen Produktionskontrolle auferlegt. Zusätzlich muss eine sogenannte Typprüfung durchgeführt werden, die wiederum von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle durchgeführt werden muss. In Deutschland ist das in der Regel der VdS und somit die VdS-Zertifizierung.

Die VDS prüft folgendes:

  • Eine Umwelt-und Klimaprüfung
  • Die Rauchkammer wird getestet, dass sie beim Eindringen von Rauch entsprechend reagiert
  • Die Funktion der Batterie wird geprüft
  • Das Warnsignal, wenn die Batterie nachlässt, muss sich vom Brandalarm unterscheiden
  • Es wird geprüft, ob bei der Rauchkammer ein Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern vorliegt

In der DIN EN 14604 sind die Mindestfunktionen bzw. Minimum-Funktionskriterien festgelegt, die Rauchwarnmelder in Deutschland erfüllen müssen:

  • Der Alarmton muss in einem Abstand von 3 m mindestens 85 dB betragen
  • Das Gerät muss bei einem notwendigen Batterietausch mindestens 30 Tage vorher wiederkehrend mit einem Warnsignal warnen
  • Jeder Rauchmelder muss einen Testknopf haben, mit dem die Funktion überprüft werden kann
  • Die Rauchkammer muss so konstruiert sein, dass der Rauch von allen Seiten gleich in die Rauchkammer eindringen kann
  • An der Rauchkammer muss ein Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern, wie Schmutz und Insekten, angebracht sein mit einem Durchlass von nicht mehr als 1,3 mm

Diese Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt werden um ein CE-Kennzeichen zu erhalten. Außerdem müssen die oben genannten Angaben vorhanden sein: DIN EN 14604, Name und Handelszeichen etc. (Auflistung in der obigen Liste).

Brauche ich Rauchmelder in Küche und Bad?

Küchen- und badtauglicher Rauchmelder
Küchen- und badtauglicher Rauchmelder

Der Grund wieso es keine Rauchmelderpflicht in Küche und Bad gibt ist die Tatsache, dass entstehender Wasserdampf beim Kochen und Duschen, bei Rauchwarnmeldern schnell einen Fehlalarm auslöst. Um diese Fehlalarme zu vermeiden und trotzdem bei einem Brand in der Küche und Bad schnell alarmiert zu werden, können Sie für diese Räume entweder einen Brandmelder verwenden, der auf Hitze reagiert oder ein Hybrid-Modell, das sowohl Hitze- als auch Rauchentwicklung für die Detektion eines Brandes nutzt.

Wir haben für Brandmelder einen extra Artikel geschrieben, der die Unterschiede zwischen Rauchwarnmeldern und hitzebasierten Brandmeldern ausarbeitet. Hier geht’s zum Artikel: Küchentaugliche Brandmelder…

Rauchwarnmelder mit Stummschaltfunktion

Wovon wir abraten sind Rauchwarnmelder mit Stummschaltfunktion. Diese Modelle funktionieren so, dass sie durch einen Tastendruck bzw. einen Stummschalter die Funktionalität des Rauchwarnmelders für einige Minuten desensibilisieren oder abschalten können. Diese Rauchwarnmelder werden oft mit dem deklarierten Werbeslogan: „für Küche und Bad geeignet“ angeboten.

Grundsätzlich würde diese Vorgehensweise durchaus funktionieren, aber in der im Alltag ist es doch sehr fraglich, ob ihre Familie bei jedem Duschen und Kochen jedes Mal daran denkt, den Stummschaltknopf zu aktivieren und natürlich auch die Frage, ob sie dazu Lust haben.

Das bedeutet nämlich, dass sie quasi bei jeder Dusche und bei jedem Kochen daran denken müssen, den Stummschalter zu betätigen. Ansonsten kommt es sehr schnell zu einem Fehlalarm, was extrem nervig für sie ist und natürlich auch stressig für ihre Nachbarn. Diese müssen in dem Fall ja davon ausgehen, dass es sich hier um einen Brand handelt. Ein auf den Fehlalarm folgender Klingelalarm an ihrer Haustür können Sie deshalb schon einmal fest einplanen.

In der Küche entstehen Brände sehr häufig

Da die Küche der statistisch häufigste Ort ist, an dem ein Brand in Wohnungen entsteht, macht es durchaus Sinn auch diesen Raum abzusichern mit einem Brandmelder. Allerdings sollten Sie hier zu einem sogenannten Hitzemelder greifen, der nicht auf Rauch sondern auf Hitzeentwicklung reagiert. Damit umgehen sie das Problem von Fehlalarmen zuverlässig.

Dafür geeignete Melder finden Sie hier >>

Wird durch Zigarettenrauch oder Kerzen ein Alarm ausgelöst?

Hier können wir Sie beruhigen. Weder der Rauch von Zigaretten noch von Kerzen sorgen für einen Fehlalarm bei einem Qualitäts-Rauchmelder. Bei den von uns getesteten Modellen wird jedenfalls dadurch kein Alarm ausgelöst.

Wie es bei Billigrauchmeldern aus dem Supermarkt aussieht, können wir Ihnen allerdings nicht garantieren. Wenn natürlich ein Spaßvogel die brennende Zigarette direkt an die Rauchkammer des Rauchmelders hält, dann kommt es wahrscheinlich zu einem Alarm. Da Rauchmelder aber an der Decke angebracht werden, müsste es sich hier schon um bloße Absicht handeln.

Wir haben beispielsweise in unserer Wohnung einen Rauchmelder im Wohnzimmer installiert (einen Ei650 Rauchmelder) und dieser löst auch beim Brennen von mehreren Kerzen am Abend keinen Alarm aus.

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8 Kommentare

  1. Guten Tag! Wir haben hier eine zur Feuerwehr aufgeschaltete Brandmeldeanlage. Die dazugehörigen Rauchmelder befinden sich in den Räumlichkeiten einer kleinen Schule und in sieben Privatwohnungen hier im Hause. Wir hatten während sechs Monaten fünf Falschalarme. Wir müssen jedes Mal den Höllenlärm ertragen, bis die Feuerwehr kommt. Wir haben in den Privatwohnungen keine Möglichkeit den Fehlalarme auszuschalten. Das grenzt in meinen Augen an Terror. Können Sie mir sagen ob und wie das verändert werden kann? Vielen Dank, Elfriede Puppe Nehls.

  2. Tolle Seite und nützliche Infos.

    Jedoch eine wichtige Frage, die m.E. nirgendwo richtig eindeutig geklärt wird. Es wird immer von Empfehlungen gesprochen, Vorschriften für die Hersteller und Verkäufer, etc.

    Aber ganz konkret: Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, welche Kriterien ein Rauchmelder erfüllen MUSS, damit er angebracht werden darf?

  3. Ergibt sich aus der DIN 14676 eine Verpflichtung Rauchwarnmelder grundsätzlich nach 10 Jahren austauschen zu müssen? Verweist die Bauordnung NRW auf die vorgenannte DIN?

    Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.

    1. Da die Lebensdauer von Rauchwarnmeldern mit fest eingebauter Batterie auf zehn Jahre eingeschränkt ist, besteht die Verpflichtung zum Austausch einfach aufgrund der nicht mehr gegebenen Funktionalität. Aber ich weiß worauf Du anspielt: bei Billigmeldern mit austauschbarer Batterie könnte man diese ja theoretisch länger verwenden. Kann ich Dir aber nicht empfehlen, denn die Rauchkammern sind nach zehn Jahren durch Staubeintritt nicht mehr brauchbar und es kommt zu vielen Fehlalarmen. Meistens schon früher bei Billigmeldern.

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